[§2 Nr.10 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.11 | Das festgesetzte Fahrrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, eine Zu- und Abfahrt zum Naherholungsgebiet Höltigbaum anzulegen und zu unterhalten.]