[§2 Nr.7 | Das festgesetzte Fahrrecht auf den Flurstücken 6135 und 5734 umfasst die Befugnis der Vattenfall Europe HH AG, eine Zu- und Abfahrt zum Abspannwerk anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Fahr- und Leitungsrecht auf dem Flurstück 5734 umfasst ferner die Befugnis der Ver -und Entsorgungsunternehmen unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Fahr- und Leitungsrecht können zugelassen werden.]