[§2 Nr.12 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen ElectricitätsWerke AG und der Deutschen Telekom AG, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.]