[§2 Nr.9 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg sowie der Hamburger Stadtentwässerung unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Vattenfall Europe Wärme AG sowie der Vattenfall Europe Hamburg GmbH, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.]