• XPLAN_BP_WEGERECHT_c4e01e65-06f1-4b51-a09b-e33f95178541

    gmlId
    • XPLAN_BP_WEGERECHT_c4e01e65-06f1-4b51-a09b-e33f95178541
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf104-Curslack19
    xpPlanDate
    • 2014-07-01
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5657aa7d-dbd1-435a-8f27-f4fc0c687aab]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.10 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone und Zugangstreppen zu den Erdgeschosswohnungen bis zu 2,5 m ist zulässig; innerhalb öffentlicher Straßenverkehrsflächen und Geh-, Fahr- und Leitungsrechten ist eine lichte Höhe von 3,5 m einzuhalten. Tiefgaragen, Fluchttreppen und Terrassen sind außerhalb der Baugrenzen zulässig. In den mit „Z “ bezeichneten Wohn-, Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten sind nur Flachdächer zulässig.][§2 Nr.16 | Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, für den Anschluss der festgesetzten Baugebiete und Grünflächen an die Straßen Sander Damm und Lehfeld sowie für die Unterhaltung von Ver- und Entsorgungsleitungen allgemein zugängliche Zufahrten herzustellen und zu unterhalten. Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg sowie die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen, öffentliche Sielanlagen und Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Geh-, Fahr- beziehungsweise Leitungsrechten können zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    istSchmal
    • No
    nordwinkel
    • 0
    nordwinkelUOM
    • grad
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    typ
    • 100020004000
    typWert
    • [Gehrecht][Fahrrecht][Leitungsrecht]