[§2 Nr.1 | Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis, für den Anschluß der Stellflächen auf den Flurstücken 1726, 1728, 1729 und 1731 der Gemarkung Meiendorf an die Verkehrsflächen eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht auf dem Flurstück 2576 der Gemarkung Meiendorf umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten sowie unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]