[§2 Nr.20 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten, ferner die Befugnis von E.ON Hanse und der Hamburger Wasserwerke GmbH, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.]