[§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß des Flurstücks 1284 der Gemarkung Niendorf an die Straßenverkehrsflächen Zugänge und Zufahrten anzulegen und zu unterhalten. Das außerdem festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG, unterirdische Kabel zu verlegen und zu unterhalten.]