[§2 Nr.8 | Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte entlang der Knicks
umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg
zur Nutzung durch Pflegefahrzeuge und als allgemein
zugängliche Geh- und Radwege für Fußgänger und Radfahrende.
Das festgesetzte Gehrecht für den Dreiecksplatz
an der nördlichen Zufahrt umfasst die Befugnis der Freien
und Hansestadt Hamburg zur Nutzung als allgemein
zugänglichen Platz. Geringfügige Abweichungen von den
festgesetzten Geh- und Fahrrechten können zugelassen
werden.]