[§2Nr.13 | Das festgesetzte Gehrecht zwischen dem Flurstück 976 am Nincoper Deich und der
inneren Erschließung des Plangebietes umfasst die Befugnis für die Nutzerinnen und Nutzer des
Flurstücks 976, einen Fußweg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige
Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.]