[§2 Nr.9 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht auf den Flurstücken 501, 1047 und 1976 der Gemarkung Barmbek umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichneten Verkehrsflächen dem allgemeinen Geh- und Radverkehr zur Verfügung gestellt werden und der Hamburger Hochbahn AG zur Erschließung der Kasematten ein Fahrrecht eingeräumt wird.]