[§2 Nr.19 | Das festgesetzte Gehrecht auf dem Flurstück 3672 umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.]
[§2 Nr.5 | Das festgesetze Fahrrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, eine Stadtautobahn mit zwei Zufahrtsrampen und einer Abfahrtsrampe von und zur Pappelallee als Brückenkonstruktion mit den im Plan eingetragenen Fahrbahnoberbauten einschließlich der erforderlichen Stützen herzustellen und zu unterhalten.]
[§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten.]
[§2 Nr.4 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
[§2 Nr.16 | Das festgesetzte Leitungsrecht südlich des Gasheizwerks umfasst die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Leitungsrecht können zugelassen werden. Nutzungen, welche die Herstellung, Verlegung sowie Unterhaltung unterirdischer Leitungen beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
[§2 Nr.7 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.]