[§2 Nr.7 | Das festgesetzte Fahrrecht auf den Flurstücken 6135 und 5734 umfasst die Befugnis der Vattenfall Europe HH AG, eine Zu- und Abfahrt zum Abspannwerk anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Fahr- und Leitungsrecht auf dem Flurstück 5734 umfasst ferner die Befugnis der Ver -und Entsorgungsunternehmen unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Fahr- und Leitungsrecht können zugelassen werden.]
[§2 Nr.9 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemeinzugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten sowie die Befugnis der Versorgungsträger, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung beziehungsweise Verlegung sowie Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
[§2 Nr.2 | Die festgesetzten Leitungsrechte auf den Flurstücken 1433, 1514 und 1969 der Gemarkung Schiffbek umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachsen sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können. Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht auf den Flurstücken 1422, 1424, 1425 und 1804 der Gemarkung Schiffbek umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 1422 und 1425 an die Straße Kirchlinden eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.]
[§2 Nr.5 | Die unter den Arkaden festgesetzten Geh- und Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburger Wasserwerke GmbH., der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG., der Hamburger Gaswerke GmbH, und der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Das auf dem Flurstück 609 der Gemarkung Alt-Rahlstedt festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Gemeinschaftsanlage an die neue Erschließungsstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 611 und 613 bis 621 der Gemarkung Alt-Rahlstedt an die Rahlstedter Bahnhofstraße, an die Fußwegverbindung zwischen Rahlstedter Bahnhofstraße und neuer Erschließungsstraße sowie an die Amtsstraße einen Zugang anzulegen und zu unterhalten.]
[§2 Nr.4 | Das festgesetzte Fahr- und Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.]
[§2 Nr.6 | Die als Wirtschaftswege gekennzeichneten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis der Bauern in Neugraben-Fischbek, für die Bewirtschaftung ihrer landwirtschaftlich genutzten Flächen westlich und nördlich des Plangebiets Wirtschaftswege anzulegen und zu unterhalten.]