[§2 Nr.9 | Die festgesetzten Gehrechte auf den Flurstücken 8087,
8089 und 8093 der Gemarkung Poppenbüttel umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen,
dass die bezeichneten Flächen dem allgemeinen Fußgängerverkehr
als Gehwege zur Verfügung gestellt werden.
Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten
können zugelassen werden.]
[§2 12. | Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Geh- und Fahrrechten können zugelassen werden.][§2 27. | Im Plangebiet sind Geh- und Fahrwege, mit Ausnahme von Tiefgaragenzufahrten, ebenerdigen nicht überdachten Stellplatzflächen, Terrassen und Platzflächen sowie Feuerwehrumfahrten und -aufstellflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
[§2 Nr.7 | Das festgesetzte nördliche Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg einen allgemein zugänglichen Weg für den Fußgänger- und Radfahrverkehr anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.]
[§2 Nr.6 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.]
[§2 Nr.20 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Rad- und Gehwege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.]
[§2 Nr.6 | Das festgesetzte Fahrrecht umfasst die Befugnis, für den Anschluss der Flurstücke 3459 und 3450 der Gemarkung Langenhorn an den Krohnstieg, eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
[§2 Nr. 9 | Das festgesetzte Gehrecht im westlichen Bereich des Flurstücks 3851 der Gemarkung Eppendorf umfasst die Befugnis der Deutschen Bahn zu verlangen, dass die bezeichnete Fläche zur fußläufigen Erreichung der Bahnflächen für Wartungsarbeiten zur Verfügung gestellt wird. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.]