[§2 Nr.5 | Die festgesetzten Gehrechte auf den Flurstücken 5087 und
5093 der Gemarkung Hummelsbüttel umfassen die Befugnis
der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass
die bezeichneten Flächen dem allgemeinen Fußgängerund
Radfahrerverkehr zur Verfügung gestellt und unterhalten
werden.]
[§2 Nr.2 | Das unter der Arkade festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
[§2 Nr.5 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.]
[§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß des Flurstücks 5020 der Gemarkung Volksdorf an die Straße Frankring eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.]
[§2 Nr. 18. | Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, zu verlangen, dass die bezeichneten Flächen als Fuß- und Radwege hergestellt und dem allgemeinen Fuß- und Radverkehr zur Verfügung gestellt sowie unterhalten werden. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Geh- und Fahrrechten können zugelassen werden.]
[§2 Nr.14 | Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 1533, 1536, 1540 und 5214 an die Pinneberger Chaussee und der Flurstücke 1515 bis 1519, 1521, 1522, 5409, 5192 und 5193 an die vom Ekenknick abgehende Erschließungsstraße Zufahrten anzulegen und zu unterhalten.]