[$2 Nr. 22 | Für die in den Nebenzeichnungen dargestellten Richtungssektoren erhöhen sich die
Emissionskontingente LEK um folgende Zusatzkontingente LEK,zus.k.:
Richtungssektor A: kein Zusatz
Richtungssektor B: Zusatzkontingent am Tag: GE 1: +5, GE 2: +5 / in der Nacht: GE 1 +5, GE 2: +5
Richtungssektor C: Zusatzkontingent am Tag: GE 1: +10, GE 2: +6 / in der Nacht: GE 1 +25, GE 2: +21
Richtungssektor D: Zusatzkontingent am Tag: GE 1: +5, GE 2: +4 / in der Nacht: GE 1 +6, GE 2: +2
Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12,
Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) der Norm für die Immissionsorte innerhalb der in der Tabelle genannten Richtungssektoren LEK,i durch LEK,i + LEK, zus.k. zu ersetzen ist. Die DIN 45691:2006-12 ist zu kostenfreier Einsicht für jedermann im Staatsarchiv niedergelegt.]