[§2 Nr.2 | Die Gesamtanlage der „Hermkes-Siedlung“ (Karl-Jacob-Straße 1 bis 31) einschließlich der Parkanlage zwischen Kanzleistraße und Karl-Jacob-Straße (Flurstücke 418 bis 434, 816 und Teilflächen der Flurstücke 435, 646 und 911 (alt: 822) der Gemarkung Klein Flottbek sowie Teilflächen des Flurstücks 704 der Gemarkung Nienstedten ist nach § 6 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt.]