SO_Plan



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  • XPLAN_SO_PLAN_03451621-0d34-4806-b3d8-62fe26d5b4ce

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_plan/items/XPLAN_SO_PLAN_03451621-0d34-4806-b3d8-62fe26d5b4ce
    gmlId
    • XPLAN_SO_PLAN_03451621-0d34-4806-b3d8-62fe26d5b4ce
    xpVersion
    • 5.1
    xpPlanType
    • SO_Plan
    xpPlanName
    • StErhVO_Schmilinskystrasse-AnderAlster
    name
    • StErhVO_Schmilinskystrasse-AnderAlster
    beschreibung
    • siehe Lageplan
    technHerstellDatum
    • 2019-06-19
    genehmigungsDatum
    • 2008-05-19
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_SO_PLAN_03451621-0d34-4806-b3d8-62fe26d5b4ce&filename=StErhVO_Schmilinskystrasse-AnderAlster.pdf | Verordnung]
    texte
    • [1 | Diese Verordnung gilt für die in der anliegenden Karte durch eine graue Linie abgegrenzten Flächen in St. Georg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 113). Und zwar für das gekennzeichnete Gebiet zwischen den Straßen „An der Alster“ und „Lange Reihe“ im Stadtteil St. Georg.][2 | Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt bedürfen in dem im Absatz 1 bezeichneten Gebiet der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Hamburgischen Bauordnung vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525, 563), geändert am 11. April 2006 (HmbGVBl. S. 157), eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die baulichen Anlagen allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][3 | Es wird auf Folgendes hingewiesen: Unbeachtlich werden a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und b) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 020000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 113]
    plangeber
    • [Name: ]
    bereich
    • [XPLAN_SO_BEREICH_b86209ad-e4c1-4e0d-bbd7-20a7be04c75c]
    planArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.1/0}17200
    planArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.1/0}17200
  • XPLAN_SO_PLAN_08843227-a4f3-4821-a319-fac7d71d3e3f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_plan/items/XPLAN_SO_PLAN_08843227-a4f3-4821-a319-fac7d71d3e3f
    gmlId
    • XPLAN_SO_PLAN_08843227-a4f3-4821-a319-fac7d71d3e3f
    xpVersion
    • 5.1
    xpPlanType
    • SO_Plan
    xpPlanName
    • StErhVO_Albertiweg
    name
    • StErhVO_Albertiweg
    beschreibung
    • siehe Lageplan
    technHerstellDatum
    • 2019-06-03
    genehmigungsDatum
    • 2012-11-19
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_SO_PLAN_08843227-a4f3-4821-a319-fac7d71d3e3f&filename=StErhVO_Albertiweg.pdf | Verordnung]
    texte
    • [1 | Diese Verordnung gilt für die in der Anlage durch eine schwarze Linie umgrenzte Fläche am Albertiweg in Othmarschen mit den Hausnummern 3, 5, 7, 9, 11, 13 und 15 (Bezirk Altona, Ortsteil 219).][2 | Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt bedürfen in dem in Absatz 1 bezeichneten Gebiet der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt und das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][3 | Es wird auf Folgendes hingewiesen: Unbeachtlich werden a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, b) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 020000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    plangeber
    • [Name: ]
    bereich
    • [XPLAN_SO_BEREICH_e95b90c0-6dcc-4ca1-9636-d32e52c125b8]
    planArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.1/0}17200
    planArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.1/0}17200
  • XPLAN_SO_PLAN_0891a642-fcc7-4877-abf3-c4e6f733c1c3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_plan/items/XPLAN_SO_PLAN_0891a642-fcc7-4877-abf3-c4e6f733c1c3
    gmlId
    • XPLAN_SO_PLAN_0891a642-fcc7-4877-abf3-c4e6f733c1c3
    xpVersion
    • 5.1
    xpPlanType
    • SO_Plan
    xpPlanName
    • StErhVO_BergedorferHafen
    name
    • StErhVO_BergedorferHafen
    beschreibung
    • siehe Lageplan
    technHerstellDatum
    • 2019-06-28
    genehmigungsDatum
    • 2019-01-29
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_SO_PLAN_0891a642-fcc7-4877-abf3-c4e6f733c1c3&filename=StErhVO_BergedorferHafen.pdf | Verordnung]
    texte
    • [1 | Diese Verordnung gilt für die in der anliegenden Karte durch eine durchgehende schwarze Linie abgegrenzten Flächen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602). Das Erhaltungsgebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenze und Südwestgrenze des Flurstücks 7316 (Serrahnstraße), über das Flurstück 7602, über den Weidenbaumsweg (Flurstück 7601), die Alte Holstenstraße (Flurstück 210) und die Ernst-Mantius-Straße (Flurstück 2017), Nordgrenze des Flurstücks 225, über den Bergedorfer Schlossgraben (Flurstück 3582), Nordgrenze des Flurstücks 506, über die Bergedorfer Schloßstraße (Flurstück 7197), über die Straße Sachsentor (Flurstück 501), über die Straße Vierlandenstraße (Flurstück 7184), über die Bergedorfer Straße/B 5 (Flurstück 3859), über die Schleusengrabenbrücke (Flurstück 477), über die Bergedorfer Straße/B5 (Flurstück 7599), Westgrenze des Flurstücks 7296.][2 | Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt bedürfen in dem in Absatz 1 bezeichneten Gebiet der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][3 | Es wird auf Folgendes hingewiesen: Unbeachtlich werden a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und b) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 020000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602]
    plangeber
    • [Name: ]
    bereich
    • [XPLAN_SO_BEREICH_df8c9c84-08d7-4331-b7ea-98ceb4479f97]
    planArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.1/0}17200
    planArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.1/0}17200
  • XPLAN_SO_PLAN_09c86770-1b37-4299-8f1e-ca17b66ba4c3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_plan/items/XPLAN_SO_PLAN_09c86770-1b37-4299-8f1e-ca17b66ba4c3
    gmlId
    • XPLAN_SO_PLAN_09c86770-1b37-4299-8f1e-ca17b66ba4c3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • SO_Plan
    xpPlanName
    • StErhVO_Koesterstrasse_Im_Winkel
    name
    • StErhVO_Koesterstrasse_Im_Winkel
    internalId
    • 36c44465-d26a-462f-89f5-2d030b507e4a
    technHerstellDatum
    • 2021-10-20
    genehmigungsDatum
    • 2021-09-14
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_SO_PLAN_09c86770-1b37-4299-8f1e-ca17b66ba4c3&filename=StErhVO_Koesterstrasse_Im_Winkel.pdf | Verordnung]
    texte
    • [1 | Diese Verordnung gilt für die in der anliegenden Karte durch eine schwarze Linie abgegrenzte Fläche. Das Gebiet im Bezirk Hamburg-Nord, Stadtteil Eppendorf, Ortsteil 405, wird wie folgt begrenzt: – Westgrenze der Flurstücke 26, 2709, 2708 und 3999; – östlich abknickend entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 3999; – südliche Grenze der Flurstücke 1860, 1861, 1862, 1499, 3213, 3148 und 1554; – nach Norden abknickend entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 1457 (Tarpenbekstraße); – an der nördlichen Grenze des Flurstücks 3419 nach Westen abknickend entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 529 (Nedderfeld) bis auf Höhe der westlichen Grenze des Flurstücks 26 in der Gemarkung Eppendorf.][2 | Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt bedürfen in dem in Absatz 1 bezeichneten Gebiet der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][3 | Es wird auf Folgendes hingewiesen: Unbeachtlich werden a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und b) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts gelten gemacht worden sind.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 020000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 405]
    bereich
    • [XPLAN_SO_BEREICH_f90ccd09-2a27-4486-8d0b-5c5265d9378d]
    planArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}17200
    planArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}17200
  • XPLAN_SO_PLAN_0bfdddac-c643-43c7-a000-02229a132128

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_plan/items/XPLAN_SO_PLAN_0bfdddac-c643-43c7-a000-02229a132128
    gmlId
    • XPLAN_SO_PLAN_0bfdddac-c643-43c7-a000-02229a132128
    xpVersion
    • 5.1
    xpPlanType
    • SO_Plan
    xpPlanName
    • StErhVO_Kupferhof
    name
    • StErhVO_Kupferhof
    beschreibung
    • siehe Lageplan
    technHerstellDatum
    • 2019-06-03
    genehmigungsDatum
    • 1989-12-05
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_SO_PLAN_0bfdddac-c643-43c7-a000-02229a132128&filename=StErhVO_Kupferhof.pdf | Verordnung]
    texte
    • [1 | Diese Verordnung gilt für die in der anliegenden Karteurch eine durchgehende rote Linie abgegrenzte Fläche der Gemarkung Wohldorf (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 523)][2 | Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt bedürfen in dem in Absatz 1 bezeichneten Gebiet der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung, und zwar und dann, wenn nach der Baufreistel­lungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz­und Verordnungsblatt Seite 1) in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung einer baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][3 | Es wird auf folgendes hingewiesen: Unbeachtlich für die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung sind Mängel der Abwägung, wenn sie nicht innerhalb von sie­ben Jahren seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 020000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 523]
    plangeber
    • [Name: ]
    bereich
    • [XPLAN_SO_BEREICH_0e871e5d-a861-4fd1-b28e-9ce0892550ff]
    planArt
    • 17200
    planArtWert
    • 17200
  • XPLAN_SO_PLAN_0c75d85e-084e-47d9-9477-03ff4ffed0af

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_plan/items/XPLAN_SO_PLAN_0c75d85e-084e-47d9-9477-03ff4ffed0af
    gmlId
    • XPLAN_SO_PLAN_0c75d85e-084e-47d9-9477-03ff4ffed0af
    xpVersion
    • 5.1
    xpPlanType
    • SO_Plan
    xpPlanName
    • StErhVO_LangeReihe
    name
    • StErhVO_LangeReihe
    beschreibung
    • siehe Lageplan
    technHerstellDatum
    • 2019-05-11
    genehmigungsDatum
    • 2008-05-19
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_SO_PLAN_0c75d85e-084e-47d9-9477-03ff4ffed0af&filename=StErhVO_LangeReihe.pdf | Verordnung]
    texte
    • [1 | Diese Verordnung gilt für die in der anliegenden Karte durch eine graue Linie abgegrenzten Flächen in St. Georg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 113 nördlich und 114 südlich Danziger Straße). Und zwar für das gekennzeichnete Gebiet im Bereich „Lange Reihe“, „Schmilinskystraße“, „Danziger Straße“ und „Greifswalder Straße“ im Stadtteil St. Georg. Der Bereich nordwestlich der Straße „Lange Reihe“ ist Bestandteil des Erhaltungsgebietes, das im Bebauungsplan St. Georg 26 gesichert ist.][2 | Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt bedürfen in dem im Absatz 1 bezeichneten Gebiet der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Hamburgischen Bauordnung vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525, 563), geändert am 11. April 2006 (HmbGVBl. S. 157), eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die baulichen Anlagen allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][3 | Es wird auf Folgendes hingewiesen: Unbeachtlich werden a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und b) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 020000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 113, 114]
    plangeber
    • [Name: ]
    bereich
    • [XPLAN_SO_BEREICH_92d0782c-be1c-46de-afee-f6bbd4750197]
    planArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.1/0}17200
    planArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.1/0}17200
  • XPLAN_SO_PLAN_0d9c75c4-8753-4e8f-a80e-0575810c24b2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_plan/items/XPLAN_SO_PLAN_0d9c75c4-8753-4e8f-a80e-0575810c24b2
    gmlId
    • XPLAN_SO_PLAN_0d9c75c4-8753-4e8f-a80e-0575810c24b2
    xpVersion
    • 5.1
    xpPlanType
    • SO_Plan
    xpPlanName
    • StErhVO_Lohkampsiedlung-Siedlung-Edelweissweg
    name
    • StErhVO_Lohkampsiedlung-Siedlung-Edelweissweg
    beschreibung
    • siehe Lageplan
    technHerstellDatum
    • 2019-06-11
    genehmigungsDatum
    • 2011-01-03
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_SO_PLAN_0d9c75c4-8753-4e8f-a80e-0575810c24b2&filename=StErhVO_Lohkampsiedlung-Siedlung-Edelweissweg.pdf | Verordnung]
    texte
    • [1 | Diese Verordnung gilt für die in der anliegenden Karte durch eine schwarze durchgezogene Linie abgegrenzten Flächen in Eidelstedt zwischen der Straße Wiesenacker, der Lohkampstraße, dem Redingskamp, dem Edelweißweg, dem Schneeballweg und den Gleisanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320).][2 | Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt bedürfen in dem in Absatz 1 bezeichneten Gebiet der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][3 | Es wird auf Folgendes hingewiesen: Unbeachtlich werden a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und b) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 020000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
    plangeber
    • [Name: ]
    bereich
    • [XPLAN_SO_BEREICH_f3321f8b-95ab-48d7-8ea2-87b3d3245589]
    planArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.1/0}17200
    planArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.1/0}17200
  • XPLAN_SO_PLAN_11e98dde-47d1-420f-99de-2f6c476dfa5f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_plan/items/XPLAN_SO_PLAN_11e98dde-47d1-420f-99de-2f6c476dfa5f
    gmlId
    • XPLAN_SO_PLAN_11e98dde-47d1-420f-99de-2f6c476dfa5f
    xpVersion
    • 5.1
    xpPlanType
    • SO_Plan
    xpPlanName
    • StErhVO_Othmarschen-Teilbereich4
    name
    • StErhVO_Othmarschen-Teilbereich4
    internalId
    • 16e292b1-a9a7-42d2-aff4-5551efd0d8e5
    beschreibung
    • siehe Lageplan
    technHerstellDatum
    • 2019-06-12
    genehmigungsDatum
    • 2013-07-19
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_SO_PLAN_11e98dde-47d1-420f-99de-2f6c476dfa5f&filename=StErhVO_Othmarschen-Teilbereich4.pdf | Verordnung]
    texte
    • [1 | Diese Verordnung gilt für die in der anliegenden Karte durch eine durchgehende Linie abgegrenzten Flächen in Othmarschen (Bezirk Altona, Ortsteil 218).][2 | Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt bedürfen in dem in Absatz 1 bezeichneten Gebiet der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung; und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt und das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte Anlage beeinträchtigt wird.][3 | Es wird auf Folgendes hingewiesen: Unbeachtlich werden a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, b) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 020000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 218]
    plangeber
    • [Name: ]
    bereich
    • [XPLAN_SO_BEREICH_ec1be8e9-1cfd-43cd-9841-fb960fd74969]
    planArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.1/0}17200
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    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.1/0}17200
  • XPLAN_SO_PLAN_14ba3aab-4270-49c3-89e2-26a403f76e34

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    • XPLAN_SO_PLAN_14ba3aab-4270-49c3-89e2-26a403f76e34
    xpVersion
    • 5.1
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    • SO_Plan
    xpPlanName
    • StErhVO_Rotherbaum-Harvestehude
    name
    • StErhVO_Rotherbaum-Harvestehude
    beschreibung
    • siehe Lageplan
    technHerstellDatum
    • 2019-06-13
    genehmigungsDatum
    • 1997-08-12
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_SO_PLAN_14ba3aab-4270-49c3-89e2-26a403f76e34&filename=StErhVO_Rotherbaum-Harvestehude.pdf | Verordnung]
    texte
    • [1 | Diese Verordnung gilt für die in der anliegenden Karte durch eine schwarze Linie abgegrenzten Flächen zwischen Hallerstraße, Mittelweg, Außenalster und der Universität (Ortsteile 311, 312 und 313).][2 | Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt bedürfen in dem in Absatz 1 bezeichneten Gebiet der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist.][3 | Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][4 | Es wird auf folgendes hingewiesen: Unbeachtlich sind Mängel der Abwägung, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der den Mangel begründen soll, ist darzulegen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 020000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 311, 312, 313]
    plangeber
    • [Name: ]
    bereich
    • [XPLAN_SO_BEREICH_3efe984b-0da2-4ef1-bedb-6b155c3afadc]
    planArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.1/0}17200
    planArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.1/0}17200
  • XPLAN_SO_PLAN_1c26eab2-cc7c-410f-9b14-73bc649c2672

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_plan/items/XPLAN_SO_PLAN_1c26eab2-cc7c-410f-9b14-73bc649c2672
    gmlId
    • XPLAN_SO_PLAN_1c26eab2-cc7c-410f-9b14-73bc649c2672
    xpVersion
    • 5.1
    xpPlanType
    • SO_Plan
    xpPlanName
    • StErhVO_Apostelkirche-Lutterothstrasse-Lastropsweg
    name
    • StErhVO_Apostelkirche-Lutterothstrasse-Lastropsweg
    beschreibung
    • siehe Lageplan
    technHerstellDatum
    • 2019-06-03
    genehmigungsDatum
    • 2012-04-20
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_SO_PLAN_1c26eab2-cc7c-410f-9b14-73bc649c2672&filename=StErhVO_Apostelkirche-Lutterothstrasse-Lastropsweg.pdf | Verordnung]
    texte
    • [1 | Diese Verordnung gilt für die in der anliegenden Karte durch eine schwarze durchgezogene Linie abgegrenzten Flächen für das Gebiet zwischen Steenwisch, Eidelstedter Weg, Unnastraße, Ottersbekallee, Am Weiher, Eichenstraße, Wiesenstraße, Stellinger Weg, Hellkamp, Osterstraße, westlich Schwenckestraße, Bei der Apostelkirche, Faberstraße, Spengelweg, Rellinger Straße, nördlich Matthesonstraße, Langenfelder Damm, Sillemstraße, Sartoriusstraße, Hartwig-Hesse- Straße und Högenstraße in der Gemarkung Eimsbüttel des Bezirks Eimsbüttel, Ortsteile 301, 302, 304.][2 | Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt bedürfen in dem in Absatz 1 bezeichneten Gebiet der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][3 | Es wird auf Folgendes hingewiesen: Unbeachtlich werden a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und b) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 020000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 301, 302, 304]
    plangeber
    • [Name: ]
    bereich
    • [XPLAN_SO_BEREICH_b58ef6c3-58f1-4961-a006-5b2389ef6a9b]
    planArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.1/0}17200
    planArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.1/0}17200