Diese Verordnung gilt für die in der anliegenden Karte durch eine graue Linie abgegrenzten Flächen in St. Georg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 113 nördlich und 114 südlich Danziger Straße). Und zwar für das gekennzeichnete Gebiet im Bereich „Lange Reihe“, „Schmilinskystraße“, „Danziger
Straße“ und „Greifswalder Straße“ im Stadtteil St. Georg. Der Bereich nordwestlich der Straße „Lange Reihe“ ist Bestandteil des Erhaltungsgebietes, das im Bebauungsplan St. Georg 26 gesichert ist.