Diese Verordnung gilt für die in der anliegenden Karte durch eine schwarze Linie abgegrenzten Flächen in Hamburg-Altstadt (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 102). Das Erhaltungsgebiet wird umgrenzt durch: Willi-Brandt-Straße – Ostgrenze der Flurstücke 1852, 348 und 1845 der Gemarkung
Altstadt-Süd – Steintwiete – Rödingsmarkt (Ortsteil 102).