Diese Verordnung gilt für die in der anliegenden Karte durch eine schwarze Linie abgegrenzten Flächen in St. Georg
(Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 114). Und zwar für das Gebiet zwischen Steintorweg, Robert-Nhil-Straße, Ellmenreichstraße, Kirchenweg, Danziger Straße und Steindamm im Stadtteil St. Georg.