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    • 5.1
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    • SO_Plan
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    • StErhVO_FrankscheSiedlung
    schluessel
    • §1 Nr.3
    text
    • Geltungsbereich Es wird auf folgendes hingewiesen: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Verkündung verletzt worden sind.
    rechtscharakter
    • 9999
    rechtscharakterWert
    • Sonstiges