Gestaltung der Gebäude
Metallteile von Geländern, Vordächern und Solbankabdeckungen sind nur in dunkelroter Farbe zulässig. An der
Vorderseite der Gebäude und an der Rückseite des Obergeschosses sind außenliegende Jalousien, Rollos sowie Antennen- und Elektrokabel unzulässig.