Diese Verordnung gilt für die in der anliegenden Karte durch eine graue Linie abgegrenzten Flächen in St. Georg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 113 nördlich und 114 südlich Gurlittstraße). Und zwar für das gekennzeichnete Gebiet entlang den Straßen „Gurlittstraße“ und „Koppel“ im Stadtteil St. Georg.