Zusätzliche Angaben zur Gestaltung der Gebäude im Bereich A
Fenster zur Straßenseite sind bei Erneuerung mit ihrer ursprünglichen Sprossenteilung gemäß Anlage 2 wiederherzustellen. Fenster zur Gartenseite dürfen ersetzt werden durch Fenster gemäß Anlage 3, welche die Hauptaufteilung – ohne Quersprossen – aufnehmen. Es sind weiße Fenster einzubauen, bei denen folgende Maße nicht überschritten werden sollen: Pfostenbereich 160 mm, Kämpferbereich 175 mm und Stulpflügelbereich 135mm.