Diese Verordnung gilt für die in der anliegenden Karte durch eine schwarze Linie abgegrenzten Flächen in Billstedt (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131). Und zwar für das Gebiet zwischen den Straßen Am Alten Zoll, Schiffbeker Weg und Billstedter Hauptstraße im Stadtteil Billstedt.