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    • 5.1
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    • SO_Plan
    xpPlanName
    • StErhVO_Steenkamp-Siedlung
    schluessel
    • §4 Nr.7
    text
    • Gestaltung der Gebäude Das Anbringen von Antennenanlagen, wie z.B. Parabolantennen, an den Gebäudeaußenseiten oder Dächern ist unzulässig. Ausnahmen sind zuzulassen, wenn schriftlich dargelegt wird, dass aus sonst allgemein zugänglichen Quellen, Sender oder Sendungen nicht empfangen werden können, die der Information der Bewohner dienen.
    rechtscharakter
    • 9999
    rechtscharakterWert
    • Sonstiges