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    • 5.1
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    • SO_Plan
    xpPlanName
    • StErhVO_FrankscheSiedlung
    schluessel
    • §3 Nr.7
    text
    • Gestaltung der Gebäude Über den Haustüren sind Wetterschutzdächer aus farblosen durchsichtigem Drahtspiegelglas auf Stahlkonstruktion mit Auskragung bis 1,20 m ohne Stützen zulässig. Über zwei benachbarten Haustüren soll jeweils ein gemeinsames Wetterschutzdach angebracht werden. Innerhalb einer Gebäudezeile sind die Wetterschutzdächer jeweils einheitlich auszuführen.
    rechtscharakter
    • 9999
    rechtscharakterWert
    • Sonstiges