Diese Verordnung gilt für die in der anliegenden Karte durch eine graue Linie abgegrenzten Flächen in St. Georg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 114). Und zwar für das Gebiet zwischen der Trasse der Deuschen Bahn, den Straßen „An der Alster“, „Alstertwiete“, „St. Georgs Kirchhof“, „Kirchenallee“ und der „Ernst-Merck-Straße“ im Stadtteil St. Georg.