Diese Verordnung gilt für die in der anliegenden Karte durch eine schwarze Linie abgegrenzten Flächen in Billstedt (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131). Und zwar für das Gebiet
zwischen den Straßen Billstedter Hauptstraße, Frobeniusweg, Spökelbargring, Spökelbarg, Schiffbeker Schanze und Schleemer Weg sowie den darüber hinaus in der anliegenden Karte dargestellten Einzelflurstücken im Stadtteil Billstedt.