• XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_bfe42014-072f-4cb9-a2da-5c2caf816db2

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    • 5.1
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    • SO_Plan
    xpPlanName
    • StErhVO_Steenkamp-Siedlung
    schluessel
    • §4 Nr.2
    text
    • Gestaltung der Gebäude Je Gebäudezeile sind entweder nur einheitliche auf einer Höhe liegende Dachflächenfenster oder nur einheitliche auf einer Höhe liegende Dachgauben zulässig. Dacheinschnitte sind nicht zulässig. In ehemals geschlossenen Dachflächen sind nur Dachflächenfenster zulässig. In Dachflächen, in denen alte Gauben vorhanden sind, sind als neue Dachöffnungen nur Gauben nach alten Vorlagen aus der Entstehungszeit der Siedlung zulässig. Zur Straßenseite ist nur ein Dachflächenfenster pro Wohneinheit zulässig mit den Maßen 114 cm x 140 cm (Breite x Höhe). Anzahl und Lage der Dachflächenfenster zur Gartenseite müssen sich an den darunter liegenden Fenstern orientieren und dürfen ein Maß von 114 cm x 164 cm (Breite x Höhe) nicht überschreiten. Dachflächenfenster dürfen nicht mit Aufkeilrahmen eingebaut werden.
    rechtscharakter
    • 9999
    rechtscharakterWert
    • Sonstiges