Diese Verordnung gilt für die in der anliegenden Karte
durch eine schwarze Linie abgegrenzte Fläche.
Das Gebiet im Bezirk Hamburg-Nord, Stadtteil Eppendorf,
Ortsteil 405, wird wie folgt begrenzt:
– Westgrenze der Flurstücke 26, 2709, 2708 und 3999;
– östlich abknickend entlang der südlichen Grenze des Flurstücks
3999;
– südliche Grenze der Flurstücke 1860, 1861, 1862, 1499,
3213, 3148 und 1554;
– nach Norden abknickend entlang der westlichen Grenze
des Flurstücks 1457 (Tarpenbekstraße);
– an der nördlichen Grenze des Flurstücks 3419 nach Westen
abknickend entlang der südlichen Grenze des Flurstücks
529 (Nedderfeld) bis auf Höhe der westlichen Grenze des
Flurstücks 26 in der Gemarkung Eppendorf.