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    • 5.1
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    • SO_Plan
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    • StErhVO_Kupferhof
    schluessel
    • 3
    text
    • Es wird auf folgendes hingewiesen: Unbeachtlich für die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung sind Mängel der Abwägung, wenn sie nicht innerhalb von sie­ben Jahren seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
    rechtscharakter
    • 9999
    rechtscharakterWert
    • Sonstiges