Diese Verordnung gilt für das in der anliegenden Karte durch eine schwarze Linie umgrenzte Gebiet südlich der Gleisanlage parallel zur Marienthaler Straße, zwischen Gütertransportgleisanlage und Perthesweg, Mettlerkampsweg, Morahtstieg und Schurzallee-Nord, entlang Eiffestraße, Rückersweg bis Rückersbrücke, entlang Mittelkanal bis Erste Borstelmannbrücke, entlang Borstelmannsweg, Eiffestraße, Osterbrook, Dobbelersweg, Hübbesweg, Droopweg bis zur östlichen Kante des Flurstücks 149, über die östliche Kante des Flurstücks 1418 bis Mitte Hammer Landstraße, entlang Hammer Landstraße, Hammer Steindamm, entlang nördlich der Gleisanlage, entlang Hirtenstraße, entlang Meridianstraße, Sievekingdamm, Saling, Sievekingsallee, Ritterstraße, parallel Marienthaler Straße in den Ortsteilen 122, 123, 125 der Gemarkungen Hamm-Geest und Hamm-Marsch im Bezirk Hamburg- Mitte.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Ab Mitte Peterskampweg nach Norden bis zum Bahnkörper, nach Osten entlang der nördlichen Grenzen der Flurstück 850,
852, 651 und 79, über Hammer Steindamm, Flurstücke 1125, 231, 192, 193 und 194, über Marienthaler Straße, Flurstücke
1899 und 1904, der westlichen Grenze des Flurstücks 1904 bis zur östlichen Stadtteilgrenze Hamm, dieser nach Süden bis
Sievekingsallee, über Sievekingsallee bis Horner Weg, über Horner Weg bis Hammer Landstraße, über Hammer Landstraße
bis zur Straßenmitte Schurzallee-Nord weiter bis Eiffestraße, über Eiffestraße weiter entlang Rückersweg nach Süden
bis Mittelkanal, kanalmittig weiter nach Westen bis Mitte Erste Borstelmannbrücke, weiter nach Norden über Mitte
Borstelmannsweg bis Mitte Eiffestraße, dieser nach Osten bis Mitte Osterbrook, diesem nach Norden über Diagonalstraße
bis Mitte Dobbelersweg, diesem nach Osten bis Mitte Hübbesweg, diesem nach Norden bis Mitte Droopweg, diesem nach
Osten bis zur östlichen Kante des Flurstücks 149, deren Verlauf nach Norden über die östliche Kante des Flurstücks 1418
bis zur Mitte Hammer Landstraße, dieser nach Westen bis zur nördlichen Flurstücksgrenze 1685 (Thörls Park) deren Verlauf
bis zur Mitte Hirtenstraße, diesem nach Westen bis Mitte Meridianstraße, dieser nach Norden bis zur Mitte Sievekingdamm,
diesem nach Nordosten bis zur Mitte Saling, dieser nach Norden bis zur Mitte Sievekingsallee, dieser nach Westen bis zur Mitte Ritterstraße, dieser nach Norden bis zur Mitte Marienthaler Straße, dieser nach Osten bis zur westlichen Flurstücksgrenze 862, dieser nach Norden bis zur Grenze der Bahntrasse, entlang der hinteren Grenzen der Flurstücke 862 und 812, entlang der östlichen Flurstücksgrenze 812 nach Süden bis zur Mitte Marienthaler Straße, dieser nach Osten bis zum Ausgangspunkt Mitte Peterkampsweg folgend.