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    • 5.1
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    • SO_Plan
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    • StErhVO_Fritz-Schumacher-Siedlung
    schluessel
    • 3
    text
    • Es wird auf Folgendes hingewiesen: Unbeachtlich sind a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und b) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dem In-Kraft- Treten dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
    rechtscharakter
    • 9999
    rechtscharakterWert
    • Sonstiges