Allgemeine Anforderungen
Die Anpassung muß sich insbesondere auf folgende charakteristische Gestaltungsmerkmale beziehen:
1. die einheitliche zweigeschossige Zeilenbebauung mit dem roten Ziegelmauerwerk;
2. die geneigten, roten Pfannendächer;
3. die sparsam detaillierten Fenster, Türen und sonstigen Fassadenelemente;
4. die durch Hecken und Knicks räumlich gegliederten gärtnerischen Anlagen und die zugehörigen baulichen Anlagen, wie Pergolen, Freiplastiken, Stützmauern und Treppen.