• XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_135e929b-c346-460e-ae29-16bc8b245ba3

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    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    gliederung2
    • (M)
    ebene
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    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
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    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 28. | Auf den in der Nebenzeichnung mit „(M)“ bezeichneten Flächen sind, wenn vor Fenstern von lärmempfindlichen Räumen (zum Beispiel Klassen- und Unterrichtsräume, Pausenräume für Lehrkräfte, Entspannungsräume, Bibliotheksräume) ein Verkehrslärmpegel in Höhe von 57 dB(A) tags überschritten wird, durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung lärmempfindliche Räume den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller lärmempfindlichen Räume an die verkehrslärmabgewandte Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen für lärmempfindliche Räume geschaffen werden, der es ermöglicht, dass durch die baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, durch die in den lärmempfindlichen Räumen ein Innenraumpegel von 35 dB(A) tags nicht überschritten wird.]
    flaechenschluss
    • No