• XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_17b6ca50-29b9-4351-bd65-90e66f566b7a

    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_17b6ca50-29b9-4351-bd65-90e66f566b7a
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup66
    xpPlanDate
    • 2024-10-29
    gliederung2
    • (D, F)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4fb0708e-3d00-449a-85fc-6486d7052150]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_8a488797-677e-4579-bde2-f2560ef6c85a]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 15. | Schlafräume sind zu den mit „(D)“ bezeichneten Fassaden hin unzulässig. Wohn/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind an den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Räume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 18. | Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen - hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume –sind zu den mit „(F)“ gekennzeichneten Fassaden hin unzulässig. –Soweit die Anordnung an den von Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • No