• XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_183bcee8-c0b6-49ad-86c0-47d3132848a8

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    • 6.0
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    gliederung2
    • (H), (J), (L)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0c6a146a-0cfa-4d50-9b35-6b20c4d54701]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_39d127d0-912f-423a-9241-ce1c502713b7]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 24. | Auf den in der Nebenzeichnung mit „(H)“ bezeichneten Flächen sind die Fenster der Schlafräume zur schienenverkehrslärmabgewandten Gebäudeseite in Richtung Norden zu orientieren, sofern bei der Aufnahme der Wohnnutzung die festgesetzte nördliche gleisseitig hochabsorbierende Lärmschutzwand noch nicht errichtet wurde. Wohn-/ Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr. 25. | Auf den in der Nebenzeichnung mit „(J)“ bezeichneten Flächen ist, wenn vor Fenstern von Schlafräumen ein Verkehrslärmpegel in Höhe von 54 dB(A) nachts überschritten wird, durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/ Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnung und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr. 27. | Auf den in der Nebenzeichnung mit „(L)“ bezeichneten Flächen ist für einen Außenwohnbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • No