[§ 2 Nr. 8.5 | An der mit „(K)“ bezeichneten Fassade ist die Anordnung von öffenbaren Fenstern für dem Wohnen dienende Aufenthaltsräume im Sinne von DIN 4109-1 in der Fassung vom Januar 2018 (Schallschutz im Hochbau, Wohnräume) ausgeschlossen. Einsichtnahmestelle der DIN 4109-1: Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt. Bezugsquelle der DIN 4109-1: Beuth Verlag GmbH, Berlin.][§ 2 Nr. 21 | An der mit „(K)“ bezeichneten Fassade im urbanen Gebiet „MU 1“ sind als Ersatz für den möglichen Verlust von einzelnen Fledermaus-Balzquartieren vier Fledermausquartierskästen und als Ersatz für den möglichen Verlust von Brutplatzmöglichkeiten für höhlen- und nischenbrütende Vogelarten sechs Nisthilfen (Nisthöhlen oder Nistkästen) fachgerecht zu installieren. Die Quartierskästen und Nisthilfen sind dauerhaft zu erhalten.]