• XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_e212e3bc-1b17-4697-8ba7-1390a6411e55

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    • Bramfeld73
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    • 2025-12-23
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    • [XPLAN_BP_BEREICH_bfaa43af-61da-4f75-97ec-a7e31b003d10]
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    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§ 2 Nr. 17.2 | Entlang des mit (Z) gekennzeichneten Abschnittes sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn- / Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Ausnahmen von Satz 1 können zugelassen werden, wenn mindestens die Hälfte der Schlafräume einer Wohnung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zugeordnet wird. Für einzelne Wohnungen an der Fabriciusstraße und an der Bramfelder Chaussee, die keine lärmabgewandte Seite besitzen, können Ausnahmen von den Sätzen 1 und 3 zugelassen werden. Für die Ausnahmen nach Satz 3 und 4 sind die Anforderungen nach § 2 Nummer 17.1 der Verordnung einzuhalten. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohn- und Schlafräumen bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.]
    flaechenschluss
    • No