• XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_eb1d0be3-f523-430f-9a10-973f2a10fbc3

    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_eb1d0be3-f523-430f-9a10-973f2a10fbc3
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rothenburgsort16
    xpPlanDate
    • 2025-03-27
    gliederung2
    • (F)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_51f2c2e5-ed53-45df-84dc-34bbba8a7bfa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_2f4d6ba8-7d95-4542-b403-cefa0ea92327]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§ 2 Nr. 8.1 | An den mit „(F)“ bezeichneten Baugrenzen ist die Anordnung von Schlafräumen ausgeschlossen, wenn an dem Fassadenabschnitt mit dem zugehörigen Fenster ein Verkehrslärmbeurteilungspegel von 60 dB(A) in der Nacht erreicht oder überschritten wird. Ausgenommen hiervon sind Schlafräume, die zu den mit „(G)“ bezeichneten Baugrenzen orientiert sind, sofern durch bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No