SO_TextAbschnittFlaeche



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  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_91376bf3-62fa-496e-b52a-8f338e8f2195

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_91376bf3-62fa-496e-b52a-8f338e8f2195
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    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_91376bf3-62fa-496e-b52a-8f338e8f2195
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    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamburg-Altstadt50
    gliederung2
    • (E),(F)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8a12b4ae-ee9c-4521-9b65-397faf65e0fd]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_cabb33aa-d643-4152-bfd3-70d6f9f8e708]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 15. | An den in der Nebenzeichnung 2 mit „(E)“ bezeichneten Bereichen ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffnetem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn- / Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_916f6330-4541-4f28-a47f-fb9f0fc7ae10

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_916f6330-4541-4f28-a47f-fb9f0fc7ae10
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    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_916f6330-4541-4f28-a47f-fb9f0fc7ae10
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Sued35
    xpPlanDate
    • 2024-06-14
    gliederung2
    • (B)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_542cc81c-75bc-4f6f-990c-a7c8c8b90cc0]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_bbdc38d9-757e-48ec-b701-c03a8b96a4e0]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone auf je 50 vom Hundert der Fassadenlänge bis zu 2m und durch zur Hauptanlage zugehörige Terrassen bis zu 3m zulässig. Davon abweichend ist entlang der mit „(A)“ bezeichneten Fassade eine Überschreitung der Baugrenzen durch bis zu 1,5m tiefe Balkone auf der gesamten Fassadenlänge und entlang der mit „(B)“ bezeichneten Fassade auf je 70 vom Hundert der Fassadenlänge durch bis zu 2m tiefe Balkone zulässig. Ausnahmsweise kann aus Gründen des Brandschutzes eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone um 3m zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_91d7ff10-112f-4a12-9b14-01af9fc906a6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_91d7ff10-112f-4a12-9b14-01af9fc906a6
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    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_91d7ff10-112f-4a12-9b14-01af9fc906a6
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    gliederung2
    • (E)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_afe199f2-b514-4792-bfe9-8d09e336f9a5]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 12. Absatz 3 | Innerhalb der in der Nebenzeichnung mit „(E)“ bezeichneten Flächen ist eine Überschreitung der in dem Baugebiet jeweils festgesetzten Geschossflächenzahl bis zu einer Geschossflächenzahl von 6,4 zulässig.][§2 Nr. 13. | Für Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, ist auf den in der Nebenzeichnung mit „(C)“, „(D)“ und „(E)“ bezeichneten Flächen eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,8 bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_9241f00a-f6f1-48a8-81a5-16dd70dd6a4a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_9241f00a-f6f1-48a8-81a5-16dd70dd6a4a
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    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_9241f00a-f6f1-48a8-81a5-16dd70dd6a4a
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    gliederung2
    • (J)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_e34a070d-f0d9-4bf3-a1b7-920987a01144]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 25. | Auf den in der Nebenzeichnung mit „(J)“ bezeichneten Flächen ist, wenn vor Fenstern von Schlafräumen ein Verkehrslärmpegel in Höhe von 54 dB(A) nachts überschritten wird, durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/ Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnung und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_936036db-66ca-4277-8618-929e72bd1e72

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_936036db-66ca-4277-8618-929e72bd1e72
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_936036db-66ca-4277-8618-929e72bd1e72
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    gliederung1
    • Billwerder Billdeich
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 43. | Die festgesetzte Straßenverkehrsfläche „Ladenbeker Furtweg“ ist mit mindestens einem Amphibiendurchlass an gemäß der Planzeichnung festgesetztem Standort, die „Planstraße Westliche Anbindung“ mit mindestens zwölf Amphibiendurchlässen und die festgesetzte Straßenverkehrsfläche „Billwerder Billdeich“ mit mindestens zwei Amphibiendurchlässen zu versehen. Die Amphibiendurchlässe sind gleichmäßig über die Länge der Straßenverkehrsfläche zu verteilen; sie sind mit Grabendurchlässen koppelbar. Ein Amphibiendurchlass muss eine Breite von mindestens 1 m bei Durchlasslängen bis 20 m und bei darüberhinausgehenden Durchlasslängen 1,5 m aufweisen. Weiterhin sind durchgehende Leiteinrichtungen mit einer Höhe von 40 cm und Überkletterschutz, Untergrabungsschutz und hindernisfreiem Amphibienlaufweg zu errichten. An den Leiteinrichtungsenden sind Umkehrkästen zu installieren. Amphibienstopprinnen sind an Zufahrten zulässig. Die Amphibienleitsysteme sind dauerhaft zu unterhalten.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_93c549e2-95ec-4899-9ea2-d81577d90417

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_93c549e2-95ec-4899-9ea2-d81577d90417
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_93c549e2-95ec-4899-9ea2-d81577d90417
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    gliederung1
    • (M)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 28. | Auf den in der Nebenzeichnung mit „(M)“ bezeichneten Flächen sind, wenn vor Fenstern von lärmempfindlichen Räumen (zum Beispiel Klassen- und Unterrichtsräume, Pausenräume für Lehrkräfte, Entspannungsräume, Bibliotheksräume) ein Verkehrslärmpegel in Höhe von 57 dB(A) tags überschritten wird, durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung lärmempfindliche Räume den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller lärmempfindlichen Räume an die verkehrslärmabgewandte Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen für lärmempfindliche Räume geschaffen werden, der es ermöglicht, dass durch die baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, durch die in den lärmempfindlichen Räumen ein Innenraumpegel von 35 dB(A) tags nicht überschritten wird.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_941b03bc-d62c-4616-b45f-f2156d486bb5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_941b03bc-d62c-4616-b45f-f2156d486bb5
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_941b03bc-d62c-4616-b45f-f2156d486bb5
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf111
    xpPlanDate
    • 2024-09-30
    gliederung2
    • (V), (S)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1cee84a8-8b41-4071-b853-5c1261609fc8]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_a99c324a-56a1-42d7-877d-ec02f0402722]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | Eine Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile ist unzulässig. Abweichend davon sind ebenerdige Terrassen bis zu einer Tiefe von maximal 3 m und notwendige Fluchttreppen außerhalb der Baugrenzen zulässig. Die mit „(V)“ bezeichneten Baugrenzen können von Vordächern, Balkonen und Schallschutzvorbauten um maximal 1 m überschritten werden. In den Urbanen Gebieten „MU 3“, „MU 4“ und „MU 5“ ist eine Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen durch bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, zulässig.][§2 Nr.12 | Oberste Geschosse, die zu den mit „(S)“ bezeichneten Baugrenzen orientiert sind, sind jeweils zweimal auf einer Länge von mindestens 4,0 um mindestens 3,5 m von den darunter liegenden Geschossen zurückzusetzen. Dachüberstände am obersten Geschoss sind unzulässig.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_9539c655-8ee7-4eda-8cbc-36265c6b3275

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_9539c655-8ee7-4eda-8cbc-36265c6b3275
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_9539c655-8ee7-4eda-8cbc-36265c6b3275
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    gliederung2
    • (C)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_9920c842-9f29-44c7-a0fb-b64e194bada5]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 12. Absatz 1 | Innerhalb der in der Nebenzeichnung mit „(C)“ bezeichneten Flächen ist eine Grundflächenzahl von bis zu 0,8 und eine Überschreitung der in dem Baugebiet jeweils festgesetzten Geschossflächenzahl bis zu einer Geschossflächenzahl von 3,2 zulässig.][§2 Nr. 13. | Für Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, ist auf den in der Nebenzeichnung mit „(C)“, „(D)“ und „(E)“ bezeichneten Flächen eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,8 bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_9552a62f-cbef-49e4-8efc-821845436a78

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_9552a62f-cbef-49e4-8efc-821845436a78
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_9552a62f-cbef-49e4-8efc-821845436a78
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Sued35
    xpPlanDate
    • 2024-06-14
    gliederung2
    • (A)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_542cc81c-75bc-4f6f-990c-a7c8c8b90cc0]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_4bd5b079-99ad-47af-9330-566244631623]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone auf je 50 vom Hundert der Fassadenlänge bis zu 2m und durch zur Hauptanlage zugehörige Terrassen bis zu 3m zulässig. Davon abweichend ist entlang der mit „(A)“ bezeichneten Fassade eine Überschreitung der Baugrenzen durch bis zu 1,5m tiefe Balkone auf der gesamten Fassadenlänge und entlang der mit „(B)“ bezeichneten Fassade auf je 70 vom Hundert der Fassadenlänge durch bis zu 2m tiefe Balkone zulässig. Ausnahmsweise kann aus Gründen des Brandschutzes eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone um 3m zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_9655fc54-e20c-4136-baa3-4924bca1dfc3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_9655fc54-e20c-4136-baa3-4924bca1dfc3
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_9655fc54-e20c-4136-baa3-4924bca1dfc3
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    gliederung2
    • (K), (ES)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_61452f0d-135c-42c7-9a67-3a9ee20bac82]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 26. | Auf den in der Nebenzeichnung mit „(K)“ bezeichneten Flächen ist, wenn vor Fenstern von Schlafräumen ein Verkehrslärmpegel in Höhe von 49 dB(A) nachts überschritten wird, durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/ Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnung und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr. 33. | Auf den Baugrundstücken, die in dem in der Nebenzeichnung mit „(ES)“ bezeichneten Bereich liegen, ist der Erschütterungsschutz für die Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeilen 2, 3 und 4 eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6.2 der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.2017 B5), nicht überschreitet. Die DIN 4150 ist zu kostenfreier Einsicht im Staatsarchiv niedergelegt, Bezugsquelle für DIN-Normen: Beuth Verlag GmbH, Berlin.]
    flaechenschluss
    • No