SO_TextAbschnittFlaeche



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  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a4a4a5f3-d566-4e5f-bee6-df9fe23cbf82

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a4a4a5f3-d566-4e5f-bee6-df9fe23cbf82
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    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a4a4a5f3-d566-4e5f-bee6-df9fe23cbf82
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf113
    xpPlanDate
    • 2024-09-30
    gliederung2
    • grün
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_73c337f7-3616-4c70-96c3-fdd537a03ead]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_1c4da89c-ac8f-44aa-aa50-24a569da797c]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 14. | An den in der Nebenzeichnung grün gekennzeichneten Gebäudeseiten ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a4d445e5-cb63-4f4d-a277-347ba8a70823

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a4d445e5-cb63-4f4d-a277-347ba8a70823
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    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a4d445e5-cb63-4f4d-a277-347ba8a70823
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamburg-Altstadt50
    gliederung1
    • (F)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_156d4846-967e-4b05-82b7-d223ffb3bb55]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 17. | An den in der Nebenzeichnung 2 mit „(F)“ bezeichneten Bereichen sind gewerbliche Aufenthaltsräume – insbesondere die Pausen- und Ruheräume – sowie Gästezimmer von Beherbergungsbetrieben durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a62e40d6-bcd4-4536-8646-06611b6e65ec

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a62e40d6-bcd4-4536-8646-06611b6e65ec
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a62e40d6-bcd4-4536-8646-06611b6e65ec
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    gliederung2
    • (D)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_d3d7bf3b-75da-4964-965c-129a31d35a96]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 12. Absatz 2 | Innerhalb der in der Nebenzeichnung mit „(D)“ bezeichneten Flächen ist eine Überschreitung der in dem Baugebiet jeweils festgesetzten Geschossflächenzahl bis zu einer Geschossflächenzahl von 4,0 zulässig.][§2 Nr. 13. | Für Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, ist auf den in der Nebenzeichnung mit „(C)“, „(D)“ und „(E)“ bezeichneten Flächen eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,8 bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a744db31-5980-4262-b73f-ce5cec90cc43

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a744db31-5980-4262-b73f-ce5cec90cc43
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a744db31-5980-4262-b73f-ce5cec90cc43
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    gliederung2
    • (K)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_87697824-1e7e-4ed8-b39a-88cb70c0b07b]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 26. | Auf den in der Nebenzeichnung mit „(K)“ bezeichneten Flächen ist, wenn vor Fenstern von Schlafräumen ein Verkehrslärmpegel in Höhe von 49 dB(A) nachts überschritten wird, durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/ Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnung und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a87537cc-10a0-4b03-9bf8-695755e1802a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a87537cc-10a0-4b03-9bf8-695755e1802a
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a87537cc-10a0-4b03-9bf8-695755e1802a
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel45-Wellingsbuettel19
    xpPlanDate
    • 2025-01-23
    gliederung2
    • (A)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_680b44e2-4303-49ed-afd5-2f92135d297f]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_a5a44f54-5ca8-4793-99ab-5eb8162727d4]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 11 | Im allgemeinen Wohngebiet sind an den mit „(A)“ bezeichneten Fassadenseiten durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Für Schlafräume an lärmzugewandten Gebäudeseiten ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr. 12 | Im allgemeinen Wohngebiet ist an den mit „(A)“ bezeichneten Fassadenseiten für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen - wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen - sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a8bab362-1152-4b40-a599-66837e2fc018

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a8bab362-1152-4b40-a599-66837e2fc018
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a8bab362-1152-4b40-a599-66837e2fc018
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    gliederung2
    • (D)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_678caeb1-63c0-4a69-af1e-dcba48064295]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 12. Absatz 2 | Innerhalb der in der Nebenzeichnung mit „(D)“ bezeichneten Flächen ist eine Überschreitung der in dem Baugebiet jeweils festgesetzten Geschossflächenzahl bis zu einer Geschossflächenzahl von 4,0 zulässig.][§2 Nr. 13. | Für Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, ist auf den in der Nebenzeichnung mit „(C)“, „(D)“ und „(E)“ bezeichneten Flächen eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,8 bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a91b4c14-79ce-4a52-b063-0ce737de03b9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a91b4c14-79ce-4a52-b063-0ce737de03b9
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a91b4c14-79ce-4a52-b063-0ce737de03b9
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel45-Wellingsbuettel19
    xpPlanDate
    • 2025-01-23
    gliederung2
    • (A)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_680b44e2-4303-49ed-afd5-2f92135d297f]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_a6807791-0ba7-41ca-adc7-f02c5bd44616]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 11 | Im allgemeinen Wohngebiet sind an den mit „(A)“ bezeichneten Fassadenseiten durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Für Schlafräume an lärmzugewandten Gebäudeseiten ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr. 12 | Im allgemeinen Wohngebiet ist an den mit „(A)“ bezeichneten Fassadenseiten für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen - wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen - sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a9535e65-fe93-4d05-bb08-118eb060af25

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a9535e65-fe93-4d05-bb08-118eb060af25
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a9535e65-fe93-4d05-bb08-118eb060af25
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord41
    xpPlanDate
    • 2023-11-07
    gliederung2
    • (b)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f97f0c9d-31b3-4c6e-81ce-edf7f809ee30]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_2603ba8d-a5bc-4559-be53-347580a7ccc1]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.12 | Im Kerngebiet sind an den mit „(b)“ bezeichneten Fassaden gewerbliche Aufenthaltsräume (hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume) durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a9d53266-8d36-4a6e-947e-704cb2a3164a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a9d53266-8d36-4a6e-947e-704cb2a3164a
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a9d53266-8d36-4a6e-947e-704cb2a3164a
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    gliederung2
    • (K)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_35698955-d1a0-46b9-99de-3da3ffaa00b3]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 26. | Auf den in der Nebenzeichnung mit „(K)“ bezeichneten Flächen ist, wenn vor Fenstern von Schlafräumen ein Verkehrslärmpegel in Höhe von 49 dB(A) nachts überschritten wird, durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/ Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnung und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ab81b7e9-cbcd-4208-b48a-309be91e79eb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ab81b7e9-cbcd-4208-b48a-309be91e79eb
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ab81b7e9-cbcd-4208-b48a-309be91e79eb
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    gliederung2
    • (C)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_13713da5-68cf-491d-a774-c7b20dea811f]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 12. Absatz 1 | Innerhalb der in der Nebenzeichnung mit „(C)“ bezeichneten Flächen ist eine Grundflächenzahl von bis zu 0,8 und eine Überschreitung der in dem Baugebiet jeweils festgesetzten Geschossflächenzahl bis zu einer Geschossflächenzahl von 3,2 zulässig.][§2 Nr. 13. | Für Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, ist auf den in der Nebenzeichnung mit „(C)“, „(D)“ und „(E)“ bezeichneten Flächen eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,8 bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 zulässig.]
    flaechenschluss
    • No