SO_TextAbschnittFlaeche



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  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b7ab7efe-7973-4a5b-a0d6-c4c42b4abbcb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b7ab7efe-7973-4a5b-a0d6-c4c42b4abbcb
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    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b7ab7efe-7973-4a5b-a0d6-c4c42b4abbcb
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf113
    xpPlanDate
    • 2024-09-30
    gliederung2
    • grün
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_73c337f7-3616-4c70-96c3-fdd537a03ead]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_f5ca74bd-2e60-46da-815a-224d9d8a2bba]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 14. | An den in der Nebenzeichnung grün gekennzeichneten Gebäudeseiten ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b7df48d8-bbb7-40c0-9e76-be40ee21c6df

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b7df48d8-bbb7-40c0-9e76-be40ee21c6df
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    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b7df48d8-bbb7-40c0-9e76-be40ee21c6df
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    gliederung2
    • (D)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_419052fc-c409-4fcc-bccd-aa0fc362f431]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 12. Absatz 2 | Innerhalb der in der Nebenzeichnung mit „(D)“ bezeichneten Flächen ist eine Überschreitung der in dem Baugebiet jeweils festgesetzten Geschossflächenzahl bis zu einer Geschossflächenzahl von 4,0 zulässig.][§2 Nr. 13. | Für Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, ist auf den in der Nebenzeichnung mit „(C)“, „(D)“ und „(E)“ bezeichneten Flächen eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,8 bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b8a63d59-432c-4707-abef-aa6649003a82

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b8a63d59-432c-4707-abef-aa6649003a82
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    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b8a63d59-432c-4707-abef-aa6649003a82
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup66
    xpPlanDate
    • 2024-10-29
    gliederung2
    • (E)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d98c043c-57b6-42df-9d06-24953b02b372]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_3c01ea54-c025-4e90-bd0f-f735d6046efd]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 17. | An den mit „(E)“ gekennzeichneten Fassaden und den im Allgemeinen Wohngebiet mit „(E)“ gekennzeichneten Bereichen ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b8d02af3-d1be-48fb-b056-c9cf7fe3d69d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b8d02af3-d1be-48fb-b056-c9cf7fe3d69d
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    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b8d02af3-d1be-48fb-b056-c9cf7fe3d69d
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    gliederung2
    • (C)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_2b2a09d6-0853-4bc3-8fc9-984435b15872]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 12. Absatz 1 | Innerhalb der in der Nebenzeichnung mit „(C)“ bezeichneten Flächen ist eine Grundflächenzahl von bis zu 0,8 und eine Überschreitung der in dem Baugebiet jeweils festgesetzten Geschossflächenzahl bis zu einer Geschossflächenzahl von 3,2 zulässig.][§2 Nr. 13. | Für Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, ist auf den in der Nebenzeichnung mit „(C)“, „(D)“ und „(E)“ bezeichneten Flächen eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,8 bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b8d5801e-f4f4-4f68-8a9c-29b3e9fd8c4a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b8d5801e-f4f4-4f68-8a9c-29b3e9fd8c4a
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b8d5801e-f4f4-4f68-8a9c-29b3e9fd8c4a
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    gliederung2
    • (D)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_0c8fb210-eca1-47f4-8745-7ad7fb5eec2d]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 12. Absatz 2 | Innerhalb der in der Nebenzeichnung mit „(D)“ bezeichneten Flächen ist eine Überschreitung der in dem Baugebiet jeweils festgesetzten Geschossflächenzahl bis zu einer Geschossflächenzahl von 4,0 zulässig.][§2 Nr. 13. | Für Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, ist auf den in der Nebenzeichnung mit „(C)“, „(D)“ und „(E)“ bezeichneten Flächen eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,8 bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b8e074a9-aa63-4f3e-bcd7-1de5ad749032

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b8e074a9-aa63-4f3e-bcd7-1de5ad749032
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    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b8e074a9-aa63-4f3e-bcd7-1de5ad749032
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rothenburgsort16
    xpPlanDate
    • 2025-03-27
    gliederung2
    • (J)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_51f2c2e5-ed53-45df-84dc-34bbba8a7bfa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_6d2b0cd0-756d-48cc-89ee-6a93353d4a56]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§ 2 Nr. 8.4 | An den mit „(H)“ und „(J)“ bezeichneten Baugrenzen ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b8e42a34-3b51-4796-be9e-29e6f56da0b4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b8e42a34-3b51-4796-be9e-29e6f56da0b4
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b8e42a34-3b51-4796-be9e-29e6f56da0b4
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf113
    xpPlanDate
    • 2024-09-30
    gliederung2
    • grün
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_73c337f7-3616-4c70-96c3-fdd537a03ead]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_812e474d-d26d-4ad0-868c-9b1418f5f7bf]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 14. | An den in der Nebenzeichnung grün gekennzeichneten Gebäudeseiten ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b9107bbc-06e6-4129-8ccf-08cd5fdb70e5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b9107bbc-06e6-4129-8ccf-08cd5fdb70e5
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b9107bbc-06e6-4129-8ccf-08cd5fdb70e5
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    gliederung2
    • (M)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 28. | Auf den in der Nebenzeichnung mit „(M)“ bezeichneten Flächen sind, wenn vor Fenstern von lärmempfindlichen Räumen (zum Beispiel Klassen- und Unterrichtsräume, Pausenräume für Lehrkräfte, Entspannungsräume, Bibliotheksräume) ein Verkehrslärmpegel in Höhe von 57 dB(A) tags überschritten wird, durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung lärmempfindliche Räume den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller lärmempfindlichen Räume an die verkehrslärmabgewandte Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen für lärmempfindliche Räume geschaffen werden, der es ermöglicht, dass durch die baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, durch die in den lärmempfindlichen Räumen ein Innenraumpegel von 35 dB(A) tags nicht überschritten wird.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b940656b-7c83-4f41-a378-abd7b7b6f0b5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b940656b-7c83-4f41-a378-abd7b7b6f0b5
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b940656b-7c83-4f41-a378-abd7b7b6f0b5
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    gliederung2
    • (C)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_d239b9de-320a-423e-b680-19b7e7d62418]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 12. Absatz 1 | Innerhalb der in der Nebenzeichnung mit „(C)“ bezeichneten Flächen ist eine Grundflächenzahl von bis zu 0,8 und eine Überschreitung der in dem Baugebiet jeweils festgesetzten Geschossflächenzahl bis zu einer Geschossflächenzahl von 3,2 zulässig.][§2 Nr. 13. | Für Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, ist auf den in der Nebenzeichnung mit „(C)“, „(D)“ und „(E)“ bezeichneten Flächen eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,8 bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_baa033d5-4acd-4514-996b-6f56698c7aaa

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_baa033d5-4acd-4514-996b-6f56698c7aaa
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_baa033d5-4acd-4514-996b-6f56698c7aaa
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    gliederung2
    • (J), (ES)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_9782bb07-96e0-40db-ac3c-14ee189906a2]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 25. | Auf den in der Nebenzeichnung mit „(J)“ bezeichneten Flächen ist, wenn vor Fenstern von Schlafräumen ein Verkehrslärmpegel in Höhe von 54 dB(A) nachts überschritten wird, durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/ Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnung und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr. 33. | Auf den Baugrundstücken, die in dem in der Nebenzeichnung mit „(ES)“ bezeichneten Bereich liegen, ist der Erschütterungsschutz für die Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeilen 2, 3 und 4 eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6.2 der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.2017 B5), nicht überschreitet. Die DIN 4150 ist zu kostenfreier Einsicht im Staatsarchiv niedergelegt, Bezugsquelle für DIN-Normen: Beuth Verlag GmbH, Berlin.]
    flaechenschluss
    • No