SO_TextAbschnittFlaeche



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  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a417113e-48bc-49a3-ae65-75cb88915f48

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a417113e-48bc-49a3-ae65-75cb88915f48
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a417113e-48bc-49a3-ae65-75cb88915f48
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf111
    xpPlanDate
    • 2024-09-30
    gliederung2
    • (S),(E)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1cee84a8-8b41-4071-b853-5c1261609fc8]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_ddc6a5b1-8c96-499d-9540-b7b5a35fff1c]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.12 | Oberste Geschosse, die zu den mit „(S)“ bezeichneten Baugrenzen orientiert sind, sind jeweils zweimal auf einer Länge von mindestens 4,0 um mindestens 3,5 m von den darunter liegenden Geschossen zurückzusetzen. Dachüberstände am obersten Geschoss sind unzulässig.][§2 Nr.15 | In den in der Nebenzeichnung dargestellten Gebäudebereichen, die zu den mit „(E)“ bezeichneten Baugrenzen orientiert sind, sind durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn /Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a85073be-e522-4e8e-8331-0894c8d8b0a9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a85073be-e522-4e8e-8331-0894c8d8b0a9
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a85073be-e522-4e8e-8331-0894c8d8b0a9
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamburg-Altstadt50
    gliederung1
    • (C)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_bf283310-527c-4a7d-9b4f-7db9ac7579f6]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 10. | Für die mit „(C)“ bezeichneten Baugrenzen im „MU2“ und „MK3“ gilt ein abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsfläche von 0,35 H.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a87537cc-10a0-4b03-9bf8-695755e1802a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a87537cc-10a0-4b03-9bf8-695755e1802a
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a87537cc-10a0-4b03-9bf8-695755e1802a
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel45-Wellingsbuettel19
    xpPlanDate
    • 2025-01-23
    gliederung2
    • (A)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_680b44e2-4303-49ed-afd5-2f92135d297f]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_a5a44f54-5ca8-4793-99ab-5eb8162727d4]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 11 | Im allgemeinen Wohngebiet sind an den mit „(A)“ bezeichneten Fassadenseiten durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Für Schlafräume an lärmzugewandten Gebäudeseiten ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr. 12 | Im allgemeinen Wohngebiet ist an den mit „(A)“ bezeichneten Fassadenseiten für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen - wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen - sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a91b4c14-79ce-4a52-b063-0ce737de03b9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a91b4c14-79ce-4a52-b063-0ce737de03b9
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a91b4c14-79ce-4a52-b063-0ce737de03b9
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel45-Wellingsbuettel19
    xpPlanDate
    • 2025-01-23
    gliederung2
    • (A)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_680b44e2-4303-49ed-afd5-2f92135d297f]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_a6807791-0ba7-41ca-adc7-f02c5bd44616]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 11 | Im allgemeinen Wohngebiet sind an den mit „(A)“ bezeichneten Fassadenseiten durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Für Schlafräume an lärmzugewandten Gebäudeseiten ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr. 12 | Im allgemeinen Wohngebiet ist an den mit „(A)“ bezeichneten Fassadenseiten für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen - wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen - sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a9535e65-fe93-4d05-bb08-118eb060af25

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a9535e65-fe93-4d05-bb08-118eb060af25
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_a9535e65-fe93-4d05-bb08-118eb060af25
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord41
    xpPlanDate
    • 2023-11-07
    gliederung2
    • (b)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f97f0c9d-31b3-4c6e-81ce-edf7f809ee30]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_2603ba8d-a5bc-4559-be53-347580a7ccc1]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.12 | Im Kerngebiet sind an den mit „(b)“ bezeichneten Fassaden gewerbliche Aufenthaltsräume (hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume) durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ae42cf7c-ea87-44d3-8d38-50ec1e17b440

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ae42cf7c-ea87-44d3-8d38-50ec1e17b440
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ae42cf7c-ea87-44d3-8d38-50ec1e17b440
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf111
    xpPlanDate
    • 2024-09-30
    gliederung2
    • (E)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1cee84a8-8b41-4071-b853-5c1261609fc8]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_a20c38a2-20ea-4fe0-af98-2f9927c6aa8f]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.15 | In den in der Nebenzeichnung dargestellten Gebäudebereichen, die zu den mit „(E)“ bezeichneten Baugrenzen orientiert sind, sind durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn /Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b47a49b1-0228-4c9e-a673-f5222ed1b060

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b47a49b1-0228-4c9e-a673-f5222ed1b060
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b47a49b1-0228-4c9e-a673-f5222ed1b060
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Sued35
    gliederung2
    • (A)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9a1f372a-3a6c-4b58-bade-1b46abcc3e09]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_51df4c90-5421-42bc-ba83-1a6b9c97733e]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone auf je 50 vom Hundert der Fassadenlänge bis zu 2m und durch zur Hauptanlage zugehörige Terrassen bis zu 3m zulässig. Davon abweichend ist entlang der mit „(A)“ bezeichneten Fassade eine Überschreitung der Baugrenzen durch bis zu 1,5m tiefe Balkone auf der gesamten Fassadenlänge und entlang der mit „(B)“ bezeichneten Fassade auf je 70 vom Hundert der Fassadenlänge durch bis zu 2m tiefe Balkone zulässig. Ausnahmsweise kann aus Gründen des Brandschutzes eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone um 3m zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b529c35c-dcc0-426b-8e60-5e26a413ada7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b529c35c-dcc0-426b-8e60-5e26a413ada7
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b529c35c-dcc0-426b-8e60-5e26a413ada7
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude70
    xpPlanDate
    • 2024-06-25
    text
    • (D)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1ed70775-2ba3-40ea-8305-b8913d2936f7]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_676c2946-9cf8-40f8-99ee-fbf9cd67dfcf]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 6 | Im Plangebiet auf der mit ,,(C)" bezeichneten Fläche können Überschreitungen der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker bis zu einer Tiefe von 1,5 m zugelassen werden. Die Überschreitungen dürfen insgesamt nicht mehr als ein Drittel der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers betragen. Auf der mit ,,(D)" bezeichneten Baugrenze sind Überschreitungen der Baugrenzen unzulässig.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b57e5323-2f2c-47a2-809d-8964ac3fb017

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b57e5323-2f2c-47a2-809d-8964ac3fb017
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b57e5323-2f2c-47a2-809d-8964ac3fb017
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup66
    xpPlanDate
    • 2024-10-29
    gliederung2
    • (D, F)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d98c043c-57b6-42df-9d06-24953b02b372]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_89277b98-ec28-47a7-a5c1-0a3fcc43b4c3]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 15. | Schlafräume sind zu den mit „(D)“ bezeichneten Fassaden hin unzulässig. Wohn/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind an den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Räume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 18. | Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen - hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume –sind zu den mit „(F)“ gekennzeichneten Fassaden hin unzulässig. –Soweit die Anordnung an den von Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b66914d9-33ee-4b28-8405-17fae0faf34e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b66914d9-33ee-4b28-8405-17fae0faf34e
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b66914d9-33ee-4b28-8405-17fae0faf34e
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamburg-Altstadt50
    gliederung2
    • (C)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_bf283310-527c-4a7d-9b4f-7db9ac7579f6]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_61280aac-5551-492b-b749-0377ea32262e]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 17. | An den in der Nebenzeichnung 2 mit „(F)“ bezeichneten Bereichen sind gewerbliche Aufenthaltsräume – insbesondere die Pausen- und Ruheräume – sowie Gästezimmer von Beherbergungsbetrieben durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • No