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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilstorf3(1Aend)
    schluessel
    • §1 Nr.2.3.1.3
    text
    • 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: mindestens 12 m2 anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen.