Die Flurstücke 1745 und 8341 der Gemarkung Kirchwerder werden für Ausgleichsmaßnahmen dem allgemeinen Wohngebiet auf den Flurstücken 4589 und 4769 zugeordnet, soweit sie sich im Bebauungsplangebiet befinden und als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt sind.