• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_0180048b-5361-4719-b785-b2fe262eb9bc

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_0180048b-5361-4719-b785-b2fe262eb9bc
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eilbek3
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • Die Stellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet. Die Fläche darf für Einstellplätze und Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden.