Das festgesetzte Gehrecht auf den Flurstücken 1347, 1360 bis 1365, 816 und 817 sowie das festgesetzte Gehrecht unter den Arkaden auf dem Flurstück 1890 umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.